TEILNAHMEBEDINGUNGEN für den [pop]award von popNDS (vertreten durch die Landesmusikakademie und Musikland Niedersachsen gGmbH)
Hannover, 15.9.2023
1. Durchführung
Der [pop]award wird durchgeführt von der Projektinitiative popNDS. Diese ist ein gemeinsames Projekt von LAG Rock, klubnetz, Landesmusikrat und Landesmuikakademie und Musikland Niedersachsen gGmbH.
Offizieller Träger ist die Landesmusikakademie und Musikland Niedersachsen gGmbH
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Einzelpersonen, GbR und juristische Personen wie Vereine oder GmbHs.
Die Teilnahmebedingungen und Voraussetzungen der einzelnen Kategorien finden sich unter pop-nds.de/popaward/#kategorien
Ausgeschlossen von der Teilnahme sind: juristische Personen des öffentlichen Rechts
3. Auswahlentscheidung und Jurys
3.1 Die Auswahl der Preisträger*innen obliegt einer unabhängigen 15-köpfigen Jury, die aus fachkundigen Personen aus Politik, Musikindustrie und Medien besteht.
3.2 Die Mitglieder der Jury werden im Anschluss an die Bewerbungsphase im Sinne der Transparenz veröffentlicht.
3.3 Alle Sitzungen und Diskussionen innerhalb der Jury unterliegen der Vertraulichkeit. Von der Jury getroffene Entscheidungen werden öffentlich sowie gegenüber den Bewerber*innen grundsätzlich nicht begründet.
3.4 Der Versuch der Kontaktaufnahme durch Bewerber*innen gegenüber Jurymitgliedern ist grundsätzlich untersagt. Sollte dies doch passieren, kann das den Ausschluss vom Nominierungsverfahren bedeuten.
3.5 Nach der Jurysitzung Ende November werden die Nominierten aller Kategorien in einer Pressekonferenz bekannt gegeben. Die Gewinner*innen der jeweiligen Kategorien werden im Rahmen der Preisgala am 17.01.2024 bekannt gegeben.
4. Auszahlung und Verwendung der Preisgelder
Die Preisgelder sind vorrangig dafür gedacht, das Schaffen der Gewinner*innen weiter zu fördern und sollten in diesem Sinne verwendet werden.
Die Auszahlung der Gewinne erfolgt direkt im Anschluss an die Gala am 17.01.2024.
Die Initiative popNDS bezieht die Mittel für die Preisgelder über die Initiative Musik aus Mitteln der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien. popNDS ist daran gebunden, die Richtlinien der Initiative Musik zu befolgen und im Zweifelsfall auf Änderungen der Fördermodalitäten zu reagieren.
5. Ansprüche
Es bestehen keine Ansprüche auf eine Auszeichnung mit dem [pop]award. Sämtliche Auszeichnungen und Preise stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel sowie sonstiger Bewirtschaftungsmaßnamen und Sperren.
6. Bewerbung und Frist
Bewerbungen sind ausschließlich über Online Formulare auf der Website pop-nds.de/popaward möglich.
In den Kategorien "Festival of the Year" und "Venue of the Year", die nur über Mitglieder des Landtags vorgeschlagen werden können, stehen auf der Website das Formular und Hinweise zum Bewerbungsverfahren zur Verfügung.
Frist ist der 15.10.2023. Bewerbungen dir nach 23.59 Uhr eingehen, werden automatisch als ungültig erklärt.
Eine Bewerbung gilt als vollständig, sobald die automatische Bestätigungsmail bei der/dem Bewerber*in eingegangen ist.
7. Inkrafttreten
Diese Regelungen treten mit dem Tag der Veröffentlichung in Kraft.
Gefördert durch die Initiative Musik gemeinnützige Projektgesellschaft mbH mit Projektmitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.
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