Trotz vielfältigen Möglichkeiten, Musik digital und damit ortsunabhängig zu konsumieren, boomt das Segment der Live-Musik. Niedersachsen hat über hundert Live-Clubs. In ihnen lebt die Musik-Kultur. Gerade im ländlichen Raum sind diese Clubs für viele Menschen der einzige Zugang zu Kultur. Außerdem sind sie häufig die einzige analoge Plattform für Nachwuchskünstler*innen. Unbekannte Bands/Musiker*innen spielen zu Beginn allerdings selten in ausverkauften Häusern und damit meist im defizitären Bereich. Damit Spielstättenmacher*innen es sich auch weiterhin leisten können, Newcomern eine Bühne zu bieten, sollen diese im Rahmen der Spielstättenförderung unterstützt werden.
Maßnahme A: Nachwuchskonzertförderung
Konzerte unbekannterer Bands bedeuten ein wirtschaftliches Risiko, das immer weniger Spielstätten eingehen können. Deshalb ist es für die Künstler*innen schwer Touren zu organisieren und so breitere Bekanntheit und Bühnenerfahrung zu erlangen. Mit der "Nachwuchskonzertförderung" erhalten Spielstätten finanzielle Zuschüsse für die Auftritte niedersächsischer Nachwuchskünstler*innen. Dadurch minimiert sich das finanzielle Risiko der Spielstätten und die Bereitschaft steigt, Nachwuchskünstler*innen Bühnenzeit einzuräumen. Zudem bleibt so finanzieller Spielraum, um die Veranstaltung adäquat zu bewerben und so beim Publikum bekannt zu machen.
Maßnahme B: Digitales Audience Development
Auf den Bereich des Bekannt- sowie Sichtbarmachens (und damit auch der Einkommenssteigerung) zielt auch das „Audience Development“ ab. Mithilfe einer mobilen Webseite/App soll das Programm der niedersächsischen Spielstätten einem breiteren Publikum zugänglich gemacht werden. Die Spielstättenbetreiber*innen und Konzertveranstalter*innen haben die Möglichkeit, ihr Programm eigenständig in dieser Anwendung zu pflegen. Auf diese Weise soll eine zeitgemäße, ansprechende und übersichtliche digitale Anlaufstelle entstehen, die (neuen) Einwohner*innen sowie Tourist*innen einen umfassenden Überblick über die (Live-)Popularmusik unseres Bundeslandes gibt. Der Launch der mobilen Webseite wird durch eine öffentlichkeitswirksame Kommunikations-Kampagne begleitet.
Maßnahme C: Kurator*innenstipendium
Ein weiterer Baustein des Fördermoduls Spielstättenförderung ist das bundesweit einmalige „Kurator*innenstipendium“. Mit diesem soll die wichtige kreative Arbeit dieser Personengruppe gewürdigt werden, die häufig unter hohem Kostendruck und parallel zu zahlreichen anderen Aufgaben stattfinden muss. Die Kurator*innen können sich um dieses Stipendium frei bewerben, die Auswahl der Stipendiaten erfolgt durch eine unabhängige Expert*innenjury.
Drei programmverantwortliche Personen werden mit dem niedersächsischen Kurator*innenstipendium ausgezeichnet. Sie bekommen neben dem Stipendium zusätzliche Mittel, um zwei bis drei besondere Ereignisse zu kreieren und ihre künstlerische Gestaltungskraft auf die Bühnen zu bringen. Zudem umfasst das Stipendium auch gemeinsame Workshops mit anderen Spielstättenbetreiber*innen, um so den kreativen Austausch, die Vernetzung und Weiterqualifizierung dieser Klientel zu fördern. Die Verleihung des Stipendiums erfolgt in einer feierlichen, medienwirksamen Zeremonie, mit der die besondere Kreativität der niedersächsischen Popszene weit über die Grenzen hinaus in den Fokus der Öffentlichkeit rückt.
Gefördert durch die Initiative Musik gemeinnützige Projektgesellschaft mbH mit Projektmitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.
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