Die Produktionsförderung für Künstler*innen aus Niedersachsen
Der [pop]fonds fördert acht besonders kreative Produktionsvorhaben von innovativen Künstler*innen und Bands aus Niedersachsen mit jeweils 5.000. Die Bewerbungsfrist 21/22 ist bereits abgelaufen. Wir hoffen auf eine neue Runde in der zweiten Jahreshälfte 2022.
popNDS, die gemeinsame Initiative der LAG Rock, Musikland Niedersachsen, Klubnetz, der Landesmusikakademie und dem Landesmusikrat unterstützt ab Januar 2022 bis zum Juni 2022 motivierte und professionell ambitionierte Einzel-Künstler*innen und Bands in einem konkreten Produktions- und Veröffentlichungsvorhaben.
Ihr plant Audioaufnahmen für eine neue EP oder ein Album? Ihr steht vor der Produktion eines Musikvideos? Das Ganze soll strategisch durchdacht und professionell über journalistische und soziale Medien beworben werden? Ihr benötigt dazu neue Grafiken, aktuelle Fotos, wollt zur Veröffentlichung mit einer Promotionagentur arbeiten und benötigt finanzielle Unterstützung? Ihr habt mit EP- oder Album-Releases, Club- und Festivalshows oder auch überregionalen Touren bereits Erfahrung gesammelt und verfolgt das Ziel, in der professionellen Musikbranche Fuß zu fassen?
Die Bewerbungsfrist ist bereits abgelaufen.
Bewerbungskriterien
Antragsberechtigt sind Musiker*innen/Bands, die folgende vier Kriterien erfüllen:
Gegenstand der Förderung
Fördersumme:
Antragsunterlagen:
Auswahlverfahren:
Eine Experten-Jury bestehend aus Mitgliedern von Verbänden, Menschen aus der Musikwirtschaft, der Veranstaltungsbranche, Künstlerinnen und Künstler, Vertreter*innen aus Medien sowie Musikproduzentinnen und Musikproduzenten wählt acht Musikacts aus Niedersachsen aus. Die Jury legt ein besonderes Augenmerk auf künstlerisch herausragende und besonders innovative Projekte.
Förderzeitraum:
Vom 1. Januar 2022 bis zum 30. Juni 2022 können die Einzel-Künstler*innen und –Bands gemeinsam mit ihren Produktionsteams ihrer Kreativität freien Lauf lassen. Förderfähig sind nur Ausgaben, die in diesem Zeitraum getätigt werden.
Verwendungsnachweis:
Der Nachweis über die Verwendung der Mittel muss popNDS, vertreten durch die LAG Rock in Niedersachsen e.V., bis zum 31. Juli 2022 vorgelegt werden. Bestandteil des Verwendungsnachweises sind der Nachweis von Einnahmen und Ausgaben inkl. Vorlage von Originalbelegen, ein Projektbericht sowie ein Medienspiegel.
Grundlage der Förderung sind die Allgemeinen Vertragsbedingungen, die Fördergrundsätze sowie die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P).
Antragsberatung
Projektleitung und -durchführung:
LAG Rock in Niedersachsen e.V.
Ansprechpartner: Andreas Haug, Vera Lüdeck
E-Mail: andreas@pop-nds.de | vera@pop-nds.de
Telefon: 0177 – 420 29 43 oder 0511 – 35 18 70
Gefördert durch die Initiative Musik gemeinnützige Projektgesellschaft mbH mit Projektmitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.
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