
TEILNAHMEBEDINGUNGEN für den [pop]award von popNDS (vertreten durch die LAG Rock in Niedersachsen e.V.)
Hannover, 01.09.2026
1. Durchführung
Der [pop]award wird durchgeführt vom Bündnis popNDS bestehend aus LAG Rock, KlubNetz, Landesmusikrat und Landesmusikakademie und Musikland Niedersachsen gGmbH durchgeführt.
Offizielle Trägerin ist die LAG Rock in Niedersachsen e.V.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Einzelpersonen, GbR und juristische Personen wie Vereine oder GmbHs.
Die Teilnahmebedingungen und Voraussetzungen der einzelnen Kategorien finden sich unter pop-nds.de/popaward/#kategorien
Ausgeschlossen von der Teilnahme sind juristische Personen des öffentlichen Rechts.
3. Auswahlentscheidung und Jurys
3.1 Die Auswahl der Preisträger*innen obliegt einer unabhängigen Jury, die aus fachkundigen Personen aus Politik, Musikindustrie und Medien besteht.
3.2 Die Mitglieder der Jury werden im Anschluss an die Bewerbungsphase im Sinne der Transparenz veröffentlicht.
3.3 Alle Sitzungen und Diskussionen innerhalb der Jury unterliegen der Vertraulichkeit. Von der Jury getroffene Entscheidungen werden öffentlich sowie gegenüber den Bewerber*innen grundsätzlich nicht begründet.
3.4 Der Versuch der Kontaktaufnahme durch Bewerber*innen gegenüber Jurymitgliedern ist grundsätzlich untersagt. Sollte dies doch passieren, kann das den Ausschluss vom Nominierungsverfahren bedeuten.
3.5 Nach der Jurysitzung Ende November werden die Nominierten aller Kategorien in einer Pressekonferenz bekannt gegeben. Die Gewinner*innen der jeweiligen Kategorien werden im Rahmen der Preisgala am 26.01.2027 bekannt gegeben.
4. Auszahlung und Verwendung der Preisgelder
Die Preisgelder sind vorrangig dafür gedacht, das Schaffen der Gewinner*innen weiter zu fördern und sollten in diesem Sinne verwendet werden.
Die Auszahlung der Gewinne erfolgt direkt im Anschluss an die Gala am 26.01.2027.
Die Initiative popNDS bezieht die Mittel für die Preisgelder über Projektmittel des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur sowie der Stadt Hannover. popNDS ist daran gebunden, die Richtlinien der Förderer zu befolgen und im Zweifelsfall auf Änderungen der Fördermodalitäten zu reagieren.
5. Ansprüche
Es bestehen keine Ansprüche auf eine Auszeichnung mit dem [pop]award. Sämtliche Auszeichnungen und Preise stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel sowie sonstiger Bewirtschaftungsmaßnamen und Sperren.
6. Bewerbung und Frist
Bewerbungen sind ausschließlich über Online Formulare auf der Website pop-nds.de/popaward möglich.
In den Kategorien "Festival of the Year" und "Venue of the Year", die nur über Mitglieder des Landtags vorgeschlagen werden können, stehen auf der Website das Formular und Hinweise zum Bewerbungsverfahren zur Verfügung.
Frist ist der 15.10.2026. Bewerbungen die nach 23.59 Uhr eingehen, werden automatisch als ungültig erklärt.
Eine Bewerbung gilt als vollständig, sobald die automatische Bestätigungsmail bei der/dem Bewerber*in eingegangen ist.
7. Ausschluss-Klausel
Als Bündnis, das sich für Gleichstellung, Diversität und kulturelle Teilhabe in der Musik ausspricht, behält sich popNDS vor, Bewerber*innen abzulehnen, welche menschenverachtende Inhalte oder Ungleichwertigkeitsideologien verbreiten oder diesen eine Bühne bieten.
8. Datenschutz
popNDS verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle von den Bewerber*innen eingereichten Informationen. popNDS ist jedoch berechtigt, den Namen der Preisträger*innen und Nominierten sowie die Höhe des Preisgeldes zu veröffentlichen.
Die Bewerber*innen willigen ein, dass popNDS berechtigt ist, die für die Vertragserfüllung relevanten Daten der Bewerber*innen ausschließlich zu internen Erfassungs-, Prüfungs- und Dokumentationszwecken zu speichern. popNDS wird diese Daten gesichert und vertraulich behandeln und nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dass dies zur Erfüllung der Rechenschaftspflichten gegenüber denZuwendungsgebern oder zur sonstigen eigenen Rechnungsprüfung erforderlich ist.
9. Inkrafttreten
Diese Regelungen treten mit dem Tag der Veröffentlichung in Kraft.